Die ordentliche Hauptversammlung der TIVOLI Grundstücks-AG hat am 18. Juli 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Portia Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt KG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 4.921,37 Euro je Aktie der TIVOLI Grundstücks-AG festgesetzt
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13.09.2019:
Die ordentliche Hauptversammlung der TIVOLI Grundstücks-Aktiengesellschaft, München, („TIVOLI“) vom 18. Juli 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TIVOLI auf die Hauptaktionärin, die Portia Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt KG, München („Portia“), die mehr als 95 % des Grundkapitals der TIVOLI hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EURO 4.921,37 je auf den Namen lautender Stückaktie der TIVOLI gemäß § 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 28. August 2019 in das Handelsregister der TIVOLI beim Amtsgericht München (HRB 41049) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der TIVOLI in das Eigentum der Portia übergegangen.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der TIVOLI von der Portia eine Barabfindung von EURO 4.921,37 je auf den Namen lautender Stückaktie der TIVOLI.
Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer, der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Zielgesellschaft:
TIVOLI Grundstücks-AG (ISIN: DE0006345002 / WKN: 634500)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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