Im Spruchverfahren anlässlich des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der beherrschten Medion AG und der herrschenden Lenovo Germany Holding GmbH hat das Landgericht Dortmund die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung und des Ausgleichs mit Beschluss vom 26. August 2019 zurückgewiesen. An dem Verfahren waren 63 Antragsteller beteiligt
Die Hauptversammlung der Medion AG hat am 14. Dezember 2011 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Lenovo Germany Holding GmbH als herrschender Gesellschaft zugestimmt. Die Barabfindung wurde auf 13,00 Euro und der jährliche Ausgleich auf 0,82 Euro festgesetzt.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Dortmund (Az.: 20 O 4/12) richteten sich 63 Antragsteller und die gemeinsame Vertreterin gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung und des Ausgleichs. Mit Beschluss vom 26. August 2019 hat das Landgericht Dortmund sowohl die Anträge auf eine höhere Barabfindung als auch auf einen höheren Ausgleich zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin muss laut Beschluss die Kosten des Verfahrens, ihre außergerichtlichen Kosten sowie die außergerichtlichen Kosten des gemeinsamen Vertreters tragen.
Zielgesellschaft:
Medion AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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