Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG am 29. November 2019 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 134,09 Euro je Aktie festgesetzt.
Aus der Einladung der Gesellschaft zur Hauptversammlung vom 22.10.2019:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Auf die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH werden die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. AktG, übertragen. Die B u. B Süd-Ostbayern Betriebs GmbH zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von EUR 134,09 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Baumaterialien-Handelsgesellschaft Aktiengesellschaft.“ (…)
Zielgesellschaft:
Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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