Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA will den Aktionären der NeXR Technologies SE ein Pflichtangebot unterbreiten. Die Abgabe des Angebots erfolgt nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 25.10.2019:
Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Potsdam (‚Bieterin‘) hat am 25. Oktober 2019 durch den Erwerb von 612.223 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie unmittelbar die Kontrolle gemäß §§ 35 Abs. 1, 29 Abs. 2 WpÜG über die NeXR Technologies SE mit Sitz in Berlin (‚Zielgesellschaft‘) erlangt. (…)
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot gerichtet auf den Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Angebotsunterlage und weitere das Pflichtangebot betreffende Informationen werden im Internet unter www.hevella-angebot.com veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Das Pflichtangebot wird im Wege des Barangebots und im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen erfolgen.
Zielgesellschaft:
NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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