Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Triplan AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 30.10.2019:
Az.: 3-05 O 46/19
In dem Spruchverfahren verschiedener Aktionäre gegen TTP AG, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden/Ts. betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Triplan AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…) Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.
Zielgesellschaft:
Triplan AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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