Solche Zahlen machen Anleger wütend: Im Jahr 2014 haben sich 40 Aktiengesellschaften von der Börse verabschiedet. Allesamt Unternehmen, die einst um Aktionäre geworben hatten. Und kaum war das Delisting angekündigt, sanken zumeist die Aktienkurse dieser Unternehmen.
Das Vermögen der Aktionäre schmolz im Gleichschritt. Die Wut der Anleger ist entsprechend groß. Nicht zuletzt, weil in 2015 wohl noch mehr Aktionäre als im Vorjahr betroffen sein werden. Experten wissen, dass hinter all dem die so genannte ‚Frosta-Entscheidung‘ des Bundesgerichtshofs steht.
Jetzt will der Bund gegensteuern. Mit einer Gesetzesnovelle soll die Lage zurecht gerückt werden. Am 7. September 2015 stand die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags an, am 23. September wird im Ausschuss beraten. Die Verabschiedung im Bundestag ist schon für den 2. Oktober 2015 geplant.
Diskutieren Sie mit uns: Wird den Anlegern mit der geplanten Gesetzesänderung wirklich geholfen? Passen die geplanten Regeln überhaupt in das hiesige Übernahmerecht? Wie könnte das Delisting vielleicht besser geregelt werden?
Teilen Sie Ihr Wissen mit anderen Experten und mit Anlegern. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge, etwa zu folgenden Themen:
Muss die aktuelle Rechtslage korrigiert werden?
Unternehmen, die ihren Abschied von der Börse nehmen, wählen dazu neuerdings vielfach das Delisting. Problematisch dabei: Anleger, die nicht verkaufen, haben später vielfach unveräußerliche Papiere im Depot. Das erhöht den Verkaufsdruck, die Kurse sinken.
Wird die neue Rechtslage somit zum Sparprogramm für den Großaktionär? Muss deshalb eine andere Rechtsgrundlage her?
Lösen die geplanten Gesetzesänderungen das Problem?
Die Parteien der Großen Koalition wollen offenbar den Aktionären zuhilfe eilen. Deren Parlamentarier sind anscheinend dafür, die Rechtsgrundlage für die Anteilseigner günstiger gestalten.
Nutzt der Vorschlag von CDU/CSU und SPD aber wirklich den Anteilseignern? Nehmen die geplanten Gesetzesänderungen beispielsweise tatsächlich Verkaufsdruck von Aktionären, deren Unternehmen ein Delisting von der Börse ankündigen?
Passen die geplanten Regeln in das Übernahmerecht?
CDU/CSU und SPD schlagen in ihrem Änderungsantrag zur geplanten Gesetzesänderung vor, dass der Hauptaktionär den übrigen Anteilseignern eines Unternehmens vor dem Delisting ein Übernahmeangebot unterbreiten muss. Allerdings soll diese Pflicht entfallen, wenn der Aufkäufer innerhalb von sechs Monaten schon ein anderes Übernahmeangebot gemacht hat. Das Delisting wird dann vom Vorstand beantragt.
Wird so die Hauptversammlung als Vertretung der Aktionäre abgeschafft? Warum und wie wird der Vorstand eigentlich dazu verpflichtet, den Antrag zu stellen?
Wie soll das Delisting besser geregelt werden?
Transparenz und gute Information über die Geschäftsentwicklung eines Unternehmens können dafür sorgen, dass der Kurswert einer börsennotierten Aktiengesellschaft auch deren wirklicher Unternehmenswert widergibt. Soweit der Lehrbuchfall. Wird allerdings das Delisting von der Börse bekannt gegeben, überragt diese Nachricht offenbar alle anderen Unternehmens-Nachrichten. Anleger haben keine Chance mehr, angemessen am inneren Wert ihrer Firma teilzuhaben.
Soll der Gesetzgeber zu ‚Macrotron‘ zurückkehren? Welche Regeln schlagen Sie stattdessen für das Delisting vor?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns via Mail unter spruchverfahren@aktionaersforum.de und telefonisch unter 069/24747 6862. Ihr Ansprechpartner ist Kristian Klooß.
Schreiben Sie einen Kommentar