Im Zuge des Squeeze-outs der Pixelpark AG zu Gunsten der MMS Germany Holdings GmbH wurde der Übertragungsbeschluss am 21. Dezember 2015 in das Handelsregister eingetragen. Gemäß Beschluss erhalten die Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 1,96 Euro je Aktie.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger:
Die außerordentliche Hauptversammlung der Pixelpark AG vom 3. November 2015 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die MMS Germany Holdings GmbH, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 21. Dezember 2015 in das Handelsregister der Pixelpark AG beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 72163 B eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Pixelpark AG auf die MMS Germany Holdings GmbH übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der MMS Germany Holdings GmbH zu zahlende Barabfindung i.H. von € 1,96 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Pixelpark AG.
Zielgesellschaft:
Pixelpark AG (ISIN: DE000A1KRMK3 / WKN: A1KRMK)
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