Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.12.2019:
3-05 O 79/1
In dem Spruchverfahren verschiedener Aktionäre gegen Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG, Frielendorfer Straße 26, 34582 Borken, betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG, Frielendorfer Straße 26, 34582 Borken, wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG (ISIN: DE0005254007 / WKN: 525400)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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