Im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Oldenburgischen Landesbank AG hat das Landgericht Hannover die Anträge der ehemaligen Aktionäre zurückgewiesen. Insgesamt waren 92 Antragsteller an dem Verfahren beteiligt. Die Hauptversammlung der Oldenburgischen Landesbank AG hat am 11. Mai 2018 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Bremer Kreditbank AG (nunmehr: Oldenburgischen Landesbank AG) beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 24,86 Euro je Stückaktie der Oldenburgischen Landesbank AG festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 27. Juni 2018 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Hannover (Az.: 23 O 35/18 ) richteten sich 92 Antragsteller und der gemeinsame Vertreter gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Mit Beschluss vom 11. Dezember 2019 hat das Landgericht Hannover die Anträge zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin muss laut Beschluss die Gerichtskosten einschließlich der Kosten des gemeinsamen Vertreters sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen.
Zielgesellschaft:
Oldenburgische Landesbank AG (ISIN: DE0008086000 / WKN: 808600)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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