Die Hauptversammlung der AVW Immobilien AG hat am 3. Dezember 2019 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, Frank Albrecht, beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Januar 2020 in das Handesregister eingetragen und bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung im Handelsregister vom 21.01.2020:
Die Hauptversammlung vom 03.12.2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär Frank Albrecht, Hamburg, gegen Barabfindung gemäß § 327 a AktG beschlosssen.
Zielgesellschaft:
AVW Immobilien AG (ISIN: DE0005088900 / WKN: 508890)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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