Die ordentliche Hauptversammlung der AVW Immobilien AG vom 3. Dezember 2019 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf Herrn Frank H. Albrecht beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 1,58 Euro je Aktie der AVW Immobilien AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13.02.2020:
Die ordentliche Hauptversammlung der AVW Immobilien AG, Hamburg, vom 3. Dezember 2019 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der AVW Immobilien AG auf den Hauptaktionär, Herrn Frank H. Albrecht, Hamburg, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Januar 2020 in das Handelsregister der AVW Immobilien AG beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 121125 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AVW Immobilien AG in das Eigentum von Herrn Frank H. Albrecht übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der AVW Immobilien AG eine von Herrn Frank H. Albrecht zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 1,58 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der AVW Immobilien AG mit einem rechnerischen Anteil von jeweils EUR 1,00 am Grundkapital der Gesellschaft. (…)
Zielgesellschaft:
AVW Immobilien AG (ISIN DE0005088900 / WKN 508890)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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