Der Widerruf der Börsenzulassung wird gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 6. April 2020 wirksam. Danach können die Axel Springer SE-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.04.2020:
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Axel Springer SE heute mitgeteilt, dass ihrem Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung stattgegeben wurde. Der Widerruf der Börsenzulassung wird gemäß den Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 6. April 2020 wirksam. Danach können die Axel Springer SE-Aktien nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden. Die Axel Springer SE rechnet damit, dass im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse auch die Einbeziehung der Axel Springer SE-Aktien in den Freiverkehr der Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie Tradegate Exchange enden wird. (…)
Zielgesellschaft:
Axel Springer SE (ISIN: DE0005501357/ DE0005754238)
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