Auf der ordentlichen Hauptversammlung der ISARIA Wohnbau AG am 12. Mai 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 7,61 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 09.04.2020:
(…) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG (Minderheitsaktionäre) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der ISARIA von EUR 1,00 je Aktie werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,61 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG auf die Hauptaktionärin übertragen. (…)
Zielgesellschaft:
ISARIA Wohnbau AG (ISIN: DE000A1E8H38/ WKN: A1E8H3)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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