Die ADO Properties S.A plant den Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der ADO Properties als herrschendem Unternehmen und der ADLER Real Estate AG als beherrschtem Unternehmen. Den außenstehenden Aktionären der ADLER Real Estate AG soll ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen Barabfindung gemacht und eine Ausgleichszahlung gewährt werden.
Aus der Ad-hoc Mitteilung der Gesellschaft vom 28.04.2020:
Die ADO Properties S.A., Luxemburg („ADO Properties“) hat heute dem Vorstand der ADLER Real Estate AG („ADLER“) ihre Absicht mitgeteilt, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach §§ 291 ff. AktG („Beherrschungsvertrag“) zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER als beherrschtem Unternehmen einzuleiten. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung einer IDW S1 Bewertung und der Vorschlag eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. ADO Properties wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Erhalt der IDW S1 Bewertung und in Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER endgültig darüber entscheiden, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.
Sollte die endgültige Entscheidung von ADO Properties zugunsten des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags ausfallen, würde ADO Properties den außenstehenden Aktionären von ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO Properties machen und für die Dauer des Beherrschungsvertrags eine Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag würden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen. (…)
Zielgesellschaft:
ADLER Real Estate AG (ISIN: DE0005008007 /WKN: 500800)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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