Auf der Hauptversammlung der Brenntag AG am 10. Juni 2020 soll der Formwechsel in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) beschlossen werden. In der Rechtsform der Europäischen Gesellschaft (SE) sieht Brenntag die zeitgemäße und zur heutigen Unternehmenskultur passende Rechtsform.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 28.04.2020:
Formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE)
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen, wobei gemäß § 124 Abs. 3 Satz 1 AktG nur der Aufsichtsrat – gestützt auf eine entsprechende begründete Empfehlung des Prüfungsausschusses – den Vorschlag zur Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das erste Geschäftsjahr der Brenntag SE sowie – sofern diese durchgeführt wird – zum Prüfer für die prüferische Durchsicht der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen Finanzberichte unterbreitet:Dem Umwandlungsplan vom 21. April 2020 (UR-Nr. 82 / 2020 des Notars Dr. Stefan Galla mit Amtssitz in Essen) über die Umwandlung der Brenntag AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) wird zugestimmt; die dem Umwandlungsplan als Anlage beigefügte Satzung der Brenntag SE wird genehmigt. (…)
Zielgesellschaft:
Brenntag AG (ISIN: DE000A1DAHH0 und DE000A254U88 / WKN: A1DAHH und A254U8)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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