Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG ist vor dem Landgericht Dortmund ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.04.2020:
18 O 29/19 [AktE]
In dem Verfahren nach dem AktG Langhorst u.a. gegen Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur beschlossen:
Herr Rechtsanwalt (…) wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt (§ 6 Abs. 1 SpruchG).
Zielgesellschaft:
Diebold Nixdorf AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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