Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz wird die Zulassung der auf den Namen der euromicron AG in Insolvenz lautenden Stammaktien zum Teilbereich des regulierten Marktes (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. Juli 2020 wirksam, wobei die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bestehen bleibt.
Aus der Bekanntmachung vom 29.04.2020:
Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz hat die FWB Frankfurter Wertpapierbörse heute beschlossen, dass die Zulassung der auf den Namen der euromicron AG in Insolvenz lautenden Stammaktien zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) widerrufen wird. Der Widerruf wird mit Ablauf des 29. Juli 2020 wirksam. Die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) bleibt bestehen, so dass der Handel der Aktien ab dem 30. Juli 2020 im regulierten Markt (General Standard) fortgesetzt wird. (…)
Zielgesellschaft:
euromicron AG (ISIN DE000A1K0300 / WKN A1K030)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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