In dem Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung für außenstehende Aktionäre im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag zwischen der Eurofins Genomics B.V. und der MWG-Biotech AG (heute Eurofins MWG Holding GmbH) hat das Oberlandesgericht München die Beschwerden einiger Antragsteller zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 52 Antragsteller beteiligt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 11.05.2020:
I. Bekanntmachung gerichtliche Entscheidungen
In dem aktienrechtlichen Spruchverfahren zur Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung für außenstehende Aktionäre im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26. November 2010 gibt die Geschäftsführung der Eurofins MWG Holding GmbH gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts München I vom 28. April 207 , Az. 5 HK O 4736/11, sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 11. März 2020, Az. 31 Wx 341/17 bekannt: (…)
2. Beschluss des Oberlandesgerichts München
Auf die Beschwerde einiger Antragsteller sowie auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht München (31 Wx 341/17) mit Beschluss vom 11. März 2020 entschieden:
Die Beschwerden der Antragsteller 3) – 5), 9) -15), 17), 38) – 41), 51) und 52) werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
MWG-Biotech AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
[…] 12. MWG-Biotech AG: OLG München weist Beschwerden zurück […]