Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der AVW Immobilen AG ist vor dem Landgericht Hamburg ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 26.05.2020:
Az.: 412 HKO 13/20
(…) beschließt das Landgericht Hamburg – Kammer 12 für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Nevermann am 29.04.2020:
Diese Sache wird mit den in nachstehender Aufstellung ab Ziffer 4 folgenden weiteren Sachen bzgl. der AVW Immobilen AG, Hamburg (Spruchverfahren) verbunden.
Das Aktenzeichen 412 HKO 13/20 führt.
Zum gemeinsamen Vertreter wird (…) bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
AVW Immobilen AG (ISIN DE0005088900 / WKN 508890)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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