Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Comline AG am 22. Juli 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die DAVASO Holding GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 25,36 Euro je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Comline AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 15.06.2020:
(…) Auf dieser Grundlage schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Comline Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) mit Sitz in Dortmund werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der DAVASO Holding GmbH mit Sitz in Leipzig (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 25,36 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Comline Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
Comline AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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