Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid die Bauernfeind Beteiligungsgesellschaft mbH, die Bauernfeind AG , die Prof Hans Bauernfeind Familienstiftung und Herrn Prof. Hans B. Bauernfeind von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung, der Übermittlung einer Angebotsunterlage an die BaFin und der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots an die Aktionäre der co.don AG befreit.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 19.06.2020:
Die Antragstellerinnen zu 1 bis 3 zusammen mit dem Antragsteller zu 4 die Antragsteller (…) werden (…) von den Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Erlangung der Kontrolle über die Zielgesellschaft zu veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend „BaFin“) eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (…)
Zielgesellschaft:
co.don AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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