Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG ist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.07.2020:
1 HK O 1659/20
Bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth ist unter dem Aktenzeichen 1 HK O 1659/20 ein gerichtliches Verfahren für die Bestimmung der Barabfindung der Minderheitsaktionäre wegen der in der Hauptversammlung der Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG vom 29.11.2019 beschlossenen Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Antragsgegnerin als Hauptaktionärin anhängig.
Zur gemeinsamen Vertreterin der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Aktionäre wurde bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Baumaterialien-Handelsgesellschaft AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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