Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG für Informationstechnologie am 24. September 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Nidda Healthcare GmbH gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 98,51 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der STADA Arzneimittel AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.08.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher auf Verlangen der Nidda Healthcare GmbH vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft mit Sitz in Bad Vilbel (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Nidda Healthcare GmbH mit Sitz in Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109528, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 98,51 je auf den Namen lautende Stückaktie der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgesellschaft:
STADA Arzneimittel AG (ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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