Auf der ordentlichen Hauptversammlung der Axel Springer SE am 26. November 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Traviata B.V. gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 60,24 Euro je Stückaktie der Axel Springer SE festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 20.10.2020:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, auf Verlangen der Hauptaktionärin folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Axel Springer SE werden gegen Gewährung einer von der Traviata B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, eingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unter der Nr. 74999869 und der Geschäftsadresse Grafenberger Allee 337b, 40235 Düsseldorf, Deutschland, (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 60,24 je Stückaktie auf die Hauptaktionärin übertragen (Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG). (…)
Zielgesellschaft:
Axel Springer SE (ISIN DE0005501357 / WKN 550135 / ISIN DE0005754238 / WKN 575423)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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