Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG am 30. November 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG.gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 996,14 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung vom 22.10.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Inhaberaktien der übrigen Aktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden nach dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG mit Sitz in Neuss als Hauptaktionärin der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft übertragen. Die Übertragung erfolgt gegen Gewährung einer Barabfindung durch die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG. Die Barabfindung beträgt EUR 498,07 je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 50,00. Die Barabfindung beträgt EUR 996,14 je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 100,00.“ (…)
Zielgesellschaft:
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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