Das Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der IVG Immobilien AG wurde vor dem Landgericht Köln vergleichsweise beendet. Die gezahlte Barabfindung in Höhe von 32,50 Euro je Inhaberaktie wird auf 48,75 Euro je Aktie erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 02.11.2020:
82 O 8/18
Wir, die Concrete Holding I GmbH, geben bekannt, dass das beim Landgericht Köln unter dem Aktenzeichen 82 O 8/18 geführte Spruchverfahren betreffend die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung der ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der IVG Immobilien AG mit Sitz in Bonn durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs, dem alle Antragsteller und der gemeinsame Vertreter zugestimmt haben, am 22. September 2020 beendet worden ist. Der Inhalt des gerichtlichen Vergleichs wird wie folgt bekanntgemacht:
Vergleich:.
Erhöhungsbetrag
Die gezahlte Barabfindung von EUR 32,50 je Inhaberaktie wird auf EUR 48,75 je Aktie erhöht. Der Erhöhungsbetrag von EUR 16,25 je Aktie ist seit dem Tag der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der IVG (Amtsgericht Bonn, HRB 4148), also ab dem 18. Dezember 2017 (erster Tag des Zinslaufs), mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
IVG Immobilien AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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