Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION AG am 15. Dezember 2020 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Atlas Copco Germany Holding AG.gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 46,77 Euro je auf den Namen lautende Stückaktie der ISRA VISION AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 02.11.2020:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der ISRA VISION AG mit Sitz in Darmstadt (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Atlas Copco Germany Holding AG mit Sitz in Darmstadt (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 46,77 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ISRA VISION AG auf die Hauptaktionärin übertragen.‘ (…)
Zielgesellschaft:
ISRA VISION AG (ISIN DE0005488100 / WKN 548 810)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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