Das Spruchverfahren anlässlich des im Dezember 2017 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der STADA Arzneimittel AG als abhängigem Unternehmen und der Nidda Healthcare GmbH als herrschendem Unternehmen wurde durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main vergleichsweise beendet. Die Barabfindung wurde von ursprünglich 74,40 Euro je Stückaktie um 7,33 Euro auf 81,73 Euro je Stückaktie erhöht.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.11.2020:
Zum Spruchverfahren nach §§ 304, 305 AktG i.V.m. §§ 1 ff. SpruchG anlässlich des im Dezember 2017 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, als abhängigem Unternehmen und der Nidda Healthcare GmbH, Bad Vilbel, als herrschendem Unternehmen machen der Vorstand der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft und die Geschäftsführung der Nidda Healthcare GmbH hiermit folgenden Vergleich bekannt, der am 30. Oktober 2020 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Beendigung des dort unter dem Az. 21 W 110/19 anhängigen Spruchverfahrens geschlossen wurde:
„Vergleich: (…)
Erhöhung der Barabfindung1.Als Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Beschwerdegegnerin und den außenstehenden Aktionären der STADA Arzneimittel AG erhöht die Beschwerdegegnerin die im Rahmen des BGAV den ehemaligen außenstehenden Aktionären der STADA Arzneimittel AG angebotene Barabfindung von ursprünglich EUR 74,40 je Stückaktie um EUR 7,33 – ohne Präjudiz für andere Verfahren einschließlich Zinsen („Erhöhungsbetrag“) – auf EUR 81,73 je Stückaktie („erhöhter Abfindungsbetrag“). (…)
Zielgesellschaft:
STADA Arzneimittel AG (ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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