Im Spruchverfahren nach dem Squeeze-out bei der Altana AG hat das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 12..August.2020 die Abfindung von 15,01 Euro auf 17,33 Euro angehoben. Die Anträge waren zulässig und führten zu einer Erhöhung der Barabfindung.
Aus dem Beschluss des Landgerichts vom 12.08.2020:
39 O 50/10 [AktE]
Beschluss
In dem Spruchverfahrenzur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Altana AG (…) hat die 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf am 12.08.2020 (…) beschlossen:
Die angemessene Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Altana AG auf die Hauptaktionärin wird auf 17,33 Euro je Stückaktie festgesetzt. (…)
Zielgesellschaft:
Altana AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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