Die Hauptversammlung der Isaria Wohnbau AG hat am12. Mai 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 7,61 Euro je Aktie der Isaria Wohnbau AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 10.11.2020:
Die ordentliche Hauptversammlung der Isaria Wohnbau AG vom 12. Mai 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 3. November 2020 in das Handelsregister der ISARIA Wohnbau AG beim Amtsgericht München (HRB 187909) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ISARIA Wohnbau AG auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG zu zahlende Barabfindung i. H. von Euro 7,61 je auf den Namen lautende Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht München I ausgewählten und zum sachverständigen Prüfer bestellten Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Michael Wahlscheidt, Düsseldorf geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der ISARIA Wohnbau AG an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. (…)
Zielgesellschaft:
Isaria Wohnbau AG (ISIN: DE000A1E8H38/ WKN: A1E8H3)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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