In dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Deutsche Bank AG als herrschender Gesellschaft und der Deutsche Postbank AG als beherrschtem Unternehmen hat das Landgerichts Köln die Barabfindung auf 29,74 Euro und den Ausgleich auf 1,78 Euro netto je Aktie festgesetzt. Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.
Aus dem Beschluss des LG Köln vom 01.10.2020:.
82 O 77/12
BESCHLUSS
in dem Verfahren gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpruchG i.V. mit den §§ 304,305 AktG (…) hat die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht (…) am 01.10.2020 beschlossen: (…)
Die angemessen Abfindung gemäß § 305 AktG für den am 05.12.2012 von der Hauptversammlung der Postbank AG beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Postbank AG und der (…) wird auf 29,74 € je Aktie festgesetzt.
Der angemessene Ausgleich gemäß $ 304 AktG für den am 05.12.2012 von der Hauptversammlung der Postbank AG beschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Postbank AG und der (…) wird auf netto 1,78 € je Aktie festgesetzt. (…)
Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen (…)
Die sofortige Beschwerde wird zugelassen. (…)
Zielgesellschaft:
Deutsche Postbank AG (ISIN: DE0008001009 / WKN: 800100)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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