Die PKG Schürfeld GmbH hat am 1. März 2021 entschieden, den Aktionären der SURTECO GROUP SE ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. Als Gegenleistung beabsichtigt die PKG Schürfeld GmbH eine Geldleistung in Euro in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises anzubieten.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 01.03.2021:
Die Bieterin hat am 1. März 2021 entschieden, den Aktionären der Zielgesellschaft (Surteco-Aktionäre) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Zielgesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0005176903) (Surteco-Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 29 Abs. 1 WpÜG gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises gem. § 31 WpÜG und §§ 3 ff. WpÜG-Angebotsverordnung zu erwerben (das Übernahmeangebot).
Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot noch festzulegenden Bestimmungen ergehen. Danach wird das Übernahmeangebot unter dem Vorbehalt bestimmter fusionskontrollrechtlicher Freigaben sowie voraussichtlich anderer Bedingungen stehen. (…)
Zielgesellschaft:
SURTECO GROUP SE (ISIN: DE0005176903)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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