Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der comdirekt bank AG ist vor dem Landgericht Itzehoe ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.03.2021:
8 HKO 29/20
Beim Landgericht Itzehoe ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der comdirekt bank AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Commerzbank AG.Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Minderheitenaktionäre wurde gem. § 6 Abs. 1 SpruchG bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
comdirekt bank AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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