Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Comliine AG ist vor dem Landgericht Dortmund ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 18.03.2021:
18 O 113/20 [AktE]
In dem Verfahren nach dem AktG (…) gegen DAVASO Holding GmbH hat die IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht (…) beschlossen: (…) wird zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellt (§ 6 Abs. 1 SpruchG). (…)
Zielgesellschaft:
Comline AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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