Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Stada Arzneimittel AG ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Berkanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 01.04.2021:
3-05 O 92/20
In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Nidda Healthcare GmbH, betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Stada Arzneimittel AG, wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Stada Arzneimittel AG (ISIN: DE0007251803 / WKN: 725180)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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