Die ISRA VISION AG plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG gegen eine Barabfindung in Höhe von 10,24 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss soll in einer ordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG am 30. Juni 2021 gefasst werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 20.05.2021:
Die ISRA VISION AG, Darmstadt, hat gegenüber der ISRA VISION PARSYTEC AG mit Schreiben vom 20. Mai 2021 das Verlangen vom 23. März 2021 bestätigt, die Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gemäß §§ 327a ff. AktG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG (Minderheitsaktionäre) auf die ISRA VISION AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) beschließen zu lassen. Gleichzeitig hat die ISRA VISION AG die im Rahmen des Squeeze-out an die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf EUR 10,24 je Aktie festgelegt und das Verlangen entsprechend konkretisiert. Die ISRA VISION AG hält mehr als 95 % des Grundkapitals der ISRA VISION PARSYTEC AG.
Der Übertragungsbeschluss soll auf der für den 30. Juni 2021 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gefasst werden. (…)
Zielgesellschaft:
ISRA VISION PARSYTEC AG (ISIN: DE000A0JQ4J9 / WKN: A0JQ4J)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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