Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der ISARIA Wohnbau AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2021:
Az. 5 HK O 15524/20
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG anhängig. Antragsgegnerin ist die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesllschaft:
ISARIA Wohnbau AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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