Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der HumanOptics AG am 6. Juli 2021 soll der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die HumanOptics Holding AG gefasst werden. Die Hauptaktionärin hat die Barabfindung auf 8,71 Euro je Aktie der HumanOptics AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.05.2021:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der HumanOptics AG (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Absatz 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der HumanOptics Holding AG mit Sitz in Frankfurt am Main beziehungsweise – nach Eintragung der von der Hauptversammlung der HumanOptics Holding AG am 26. April 2021 beschlossenen Sitzverlegung der HumanOptics Holding AG nach Erlangen in das am neuen Sitz in Erlangen zuständige Handelsregister des Amtsgerichts Fürth – mit Sitz in Erlangen (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 8,71 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der HumanOptics AG auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
Zielgsellschaft:
HumanOptics AG (ISIN: DE000A1MMCR6, DE000A255FK8 / WKN: A1MMCR)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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