Im Rahmen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der Custodia Holding AG ist vor dem Landgericht München I ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung anhängig. Das Gericht hat einen gemeinsamen Vertreter bestellt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.07.2019:
Az. 5 HK O 12922/18
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Custodia Holding AG anhängig. Antragsgegnerin ist die Custodia Holding SE.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde daher nunmehr bestellt: (…)
Zielgesellschaft:
Custodia Holding AG (ISIN: DE0006496003 – DE0006496037 / WKN: 649600 – 649603)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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