Die Hauptversammlung der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG hat am 30. November 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 1030,00 Euro je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28.06.2021:
Die Hauptversammlung der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft vom 30. November 2020 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Werhahn & Nauen SE & Co. OHG, die nominal in Höhe von rund 99,82 % am Grundkapital an der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft beteiligt ist, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 17. Juni 2021 in das Handelsregister der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 430501 eingetragen worden. Mit dieser Eintragung sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft in das Eigentum der Werhahn & Nauen SE & Co. OHG übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft von der Werhahn & Nauen SE & Co. OHG gemäß § 327b Abs. 1 S. 1 AktG eine Barabfindung. Die Barabfindung beträgt 515,00 EUR je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 50,00. Die Barabfindung beträgt 1.030,00 EUR je Inhaberaktie der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim Aktiengesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 100,00. (…)
Zielgesellschaft:
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (ISIN: DE 0006937501 / WKN: 693750)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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