Die Schneider Electric Investment AG plant die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE auf die Schneider Electric Investment AG gegen Gewährung einer Barabfindung, deren Höhe noch nicht feststeht. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst werden, die voraussichtlich im vierten Quartal 2021 stattfinden soll.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 05.07.2021:
Die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, hat der RIB Software SE heute das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der RIB Software SE die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Schneider Electric Investment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die Schneider Electric Investment AG ist mit rund 96,41 % am Grundkapital der RIB Software SE beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst werden, die voraussichtlich im vierten Quartal 2021 stattfinden soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Schneider Electric Investment AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der RIB Software SE für die Übertragung der Aktien bezahlen wird, steht derzeit noch nicht fest. (…)
Zielgesellschaft:
RIB Software SE (ISIN: DE000A0Z2XN6 / WKN: A0Z2XN)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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