Die Warwick Holding GmbH plant den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der VTG AG gegen eine Barabfindung von 88,11 Euro je Aktie. Der Übertragungsbeschluss soll in der Hauptversammlung der VTG AG am 22. September 2021 gefasst werden.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft vom 21.07.2021:
Die Hauptaktionärin der VTG Aktiengesellschaft, die Warwick Holding GmbH, hat dem Vorstand der VTG Aktiengesellschaft heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der VTG Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf die Warwick Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out). Der erforderliche Beschluss soll in einer für den 22. September 2021 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung der VTG Aktiengesellschaft gefasst werden. Die Warwick Holding GmbH hält Aktien der VTG Aktiengesellschaft in Höhe von rund 96,41 % des Grundkapitals der VTG Aktiengesellschaft. Die Höhe der von der Warwick Holding GmbH den Minderheitsaktionären der VTG Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 88,11 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der VTG Aktiengesellschaft. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
VTG AG (ISIN: DE000VTG9999 / WKN: VTG999)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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