Mit Beschluss vom 5. Februar 2021 hat das Landgericht Berlin die Barabfindung der Minderheitsaktionäre der Versatel AG von 6,84 Euro auf 7,93 Euro je Namensaktie erhöht. Der Beschluss des Landgerichts Berlin ist ab jetzt in unserer Datenbank verfügbar.
Am 9. Februar 2012 beschloss die Hauptversammlung der Versatel AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 6,84 Euro je Namensaktie. Der Ausschluss wurde am 26. März 2012 in das Handelsregister eingetragen und am 28. März 2012 bekannt gemacht.
Im anschließenden Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin wandten sich die Antragsteller gegen die Höhe der festgelegten Barabfindung. Der gerichtlich bestellte Sachverständige kam in seinem Gutachten vom 21. Dezember 2016 auf einen Wert in Höhe 7,31 Euro je Aktie der Versatel AG. Mit Beschluss vom 5. Februar 2021 – Az.: 102 O 25/12) – erhöhte das Landgericht Berlin die Barabfindung um 1,09 Euro auf 7,93 Euro je Aktie. Laut Beschluss trägt die Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.
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