Im Spruchverfahren anlässlich des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der VBH Holding AG hatte das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 die Barabfindung von 2,36 Euro auf 2,49 Euro je Aktie erhöht. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte das Gericht mit Beschluss vom 9. Juli 2021 die Entscheidung des Landgerichts (OLG-Beschluss ab sofort in unserer Datenbank verfügbar).
Am 25. Juli 2016 hatte die Gesellschaft auf ihrer Hauptversammlung den Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin TLF Holding AG (früher: Skylinehöhe 86. V V AG) gefasst (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Die Barabfindung wurde auf 2,36 Euro je Aktie festgesetzt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 13. September 2016 im Handelsregister der Gesellschaft und am 14. September 2016 im Handelsregister der Hauptaktionärin eingetragen und bekannt gemacht.
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht Stuttgart, Az.: 31 O 38/16 erhöhte das Gericht die Barabfindung um 0,13 Euro auf 2,49 Euro je Aktie. Zur Begründung führte das Gericht im wesentlichen aus, dass die Erträge der türkischen Tochtergesellschaft der VBH Holding AG zu berücksichtigen seien. Außerdem korrigierte das Gerichte einzelne Parameter des Kapitalisierungszinssatzes. Im anschließenden Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 20 W 13/19 wies das Gericht die Beschwerden mancher Antragsteller und die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin zurück und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Damit ist das Verfahren endgültig beendet.
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