Im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung und einer angemessenen Barabfindung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der ABIT AG und der GFKL Financial Services AG hat das Landgericht Düsseldorf die Barabfindung auf 16,13 Euro festgesetzt und die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 29 Antragsteller beteiligt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 06.08.2021:
31 O 80/06 [AktE], I-26 W 10/20 [AktE]
In dem Spruchverfahren betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischender ABIT AG und der GFKL Financial Services AG hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Kintzen, den Handelsrichter (…) und den Handelsrichter (…), beschlossen:
1. Die angemessene Barabfindung wird auf 16,13 € je im Rahmen der Verschmelzung für ABIT AG Aktien im Umtausch gewährter Aktien der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft festgesetzt.
2. Die Anträge auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen werden zurückgewiesen. (…)
Zielgesellschaft:
ABIT AG
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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