Die MyHammer Holding AG hat am 03. August 2021 den Antrag gestellt, die Zulassung der Aktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen. Voraussetzung für das Delisting ist, dass den Aktionären der MyHammer Holding AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angeboten wird, sämtliche Aktien der MyHammer Holding AG gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben.
Aus einer Pressemitteilung vom 04.08.2021:
Die MyHammer Holding AG hat gestern den Antrag gestellt, die Zulassung der Aktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu widerrufen.
Die Gesellschaft hatte am 17.06.2021 bekannt gegeben, dass sie auf der Grundlage einer mit der HomeAdvisor GmbH, Ismaning, erzielten Einigung beschlossen hat, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien der MyHammer Holding AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting) demnächst beantragt werden soll (Delisting-Antrag).
Voraussetzung für das Delisting ist, dass den Aktionären der MyHammer Holding AG im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots angeboten wird, sämtliche Aktien der MyHammer Holding AG gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben, wobei hinsichtlich der Höhe der Gegenleistung ein gesetzlicher Mindestpreis vorgegeben ist. Die HomeAdvisor GmbH hat am 27. Juli 2021 ein entsprechendes Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre der MyHammer Holding AG zum Erwerb der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit der ISIN DE000A11QWW6 zu einem Angebotspreis von EUR 22,02 in bar je Aktie veröffentlicht. (…)
Zielgesellschaft:
MyHammer Holding AG (ISIN: DE000A11QWW6 / WKN: A11QWW)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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