Die ordentliche Hauptversammlung der ERLUS AG hat am 25. Juni 2021 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Girnghuber GmbH beschlossen. Die Barabfindung wurde auf 96,99 Euro je Stückaktie der ERLUS AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 13.08.2021:
Die ordentliche Hauptversammlung der ERLUS Aktiengesellschaft mit Sitz in Neufahrn/Ndb. („ERLUS AG“) vom 25. Juni 2021 hat u. a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG auf die Hauptaktionärin, die Girnghuber GmbH mit Sitz in Marklkofen gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung von EUR 96,99 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG gemäß § 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 6. August 2021 in das Handelsregister der ERLUS AG beim Amtsgericht Landshut (HRB 401) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der ERLUS AG in das Eigentum der Girnghuber GmbH übergegangen.
Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der ERLUS AG von der Girnghuber GmbH eine Barabfindung von EUR 96,99je auf den Inhaber lautender Stückaktie der ERLUS AG.Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung Düsseldorf, geprüft und bestätigt. (…)
Zielgesellschaft:
ERLUS AG (ISIN: DE0005589006 / WKN: 558900)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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