Auf der Hauptversammlung der Sachsenmilch AG am 9. September 2021 soll die Übertragung der Aktien auf die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 6.949,47 Euro je Stückaktie festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 29.07.2021:
(…) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., mit Sitz in Luxemburg, als Hauptaktionär der Gesellschaft, vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die nicht von der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s., Luxemburg, der Sachsenmilch Anlagen Holding GmbH, Wachau, sowie der TML-Invest S.à r.l., Luxemburg, gehaltenen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Sachsenmilch Aktiengesellschaft werden gemäß §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6.949,47 je Stückaktie auf die Unternehmensgruppe Theo Müller S.e.c.s. als Hauptaktionär der Sachsenmilch Aktiengesellschaft übertragen.
Zielgesellschaft:
Sachsenmilch AG (ISIN: DE000A0DRXC4 / WKN: A0DRXC)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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