Auf der Hauptversammlung der Vedes AG am 22. September 2021 soll die Übertragung der Aktien auf die VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte e. G. beschlossen werden. Die Barabfindung wurde auf 18,49 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von ca. 6,48 Euro festgesetzt.
Aus der Einladung zur Hauptversammlung am 22.09.2021:
(…) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der VEDES AG mit Sitz in Nürnberg (Minderheitsaktionäre) werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. Aktiengesetz, gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der VEDES Vereinigung der Spielwaren-Fachgeschäfte eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Nürnberg, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von € 18,49 je auf den Inhaber lautender Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von ca. € 6,48 auf die Hauptaktionärin übertragen.“ (…)
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