Die ordentliche Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG hat am 18. November 2020 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Robec Walzen GmbH bestätigt. Die Barabfindung wurde auf 3.715,48 Euro je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Andritz Fabrics and Rolls AG festgesetzt.
Aus der Bekanntmachung der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger vom 16.08.2021:
Die ordentliche Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG mit Sitz in Düren vom 18. November 2020 hat den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Andritz Fabrics and Rolls AG vom 21. August 2006 zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG auf die Hauptaktionärin, die Robec Walzen GmbH mit Sitz in Düren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 2867, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 3.715,48 je auf den Inhaber lautende Stückaktie gemäß § 327a ff. AktG („Übertragungsbeschluss“), bestätigt. Der Übertragungsbeschluss wurde am 25. Juni 2021 in das Handelsregister der Andritz Fabrics and Rolls AG beim Amtsgericht Düren (HRB 2635) eingetragen. Gemäß § 327e Abs. 3 AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG in das Eigentum der Robec Walzen GmbH übergegangen. Gemäß dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschlossenen Aktionäre der Andritz Fabrics and Rolls AG von der Robec Walzen GmbHeine Barabfindung von EURO 3.715,48 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Andritz Fabrics and Rolls AG. (…)
Zielgesellschaft:
Andritz Fabrics and Rolls AG (ISIN: DE0005922009 / WKN:: 592200)
+++aktionaersforum Redaktion Spruchverfahren+++
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